Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben! 

Cicely Saunders

Kriterien zur Aufnahme in das Hospiz der Gezeiten

Die Grundvoraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz sind in der Rahmenvereinbarung nach 
§ 39a Satz 4 SGB V festgelegt.

Das Hospiz der Gezeiten steht allen Menschen offen, die an einer schweren Krankheit leiden

  • die progredient verläuft und bereits ein fortgeschrittenes Stadium erreicht hat
  • die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt
  • bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativpflegerische - medizinische Behandlung notwendig und vom Patienten gewünscht ist
  • die eine Krankenhausbehandlung im Sinne § 39 SGB V nicht erfordert
  • für die eine ambulante Versorgung nicht mehr ausreicht oder nicht durchführbar ist (Art und Umfang des sich aus der Erkrankung ergebenen Versorgungsbedarfs)
  • für die eine stationäre Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung unzureichend ist


In der Regel kommt eine palliativpflegerische - medizinische Behandlung in einem stationären Hospiz bei folgenden Krankheitsbildern in Betracht:

  • Fortgeschrittene Tumorerkrankung
  • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
  • Erkrankung des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen
  • Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung

Die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung muss nach o.g. Rahmenvereinbarung durch einen Vertragsarzt oder Krankenhausarzt bestätigt werden.

Eine entsprechende Vorlage "Ärztliche Bescheinigung für die Hospizaufnahme nach § 39 a SGB V" zum Download finden Sie hier:

Ärztliche Bescheinigung für die Hospizaufnahme nach § 39 a SGB V
Aufnahmeantrag Hospiz neu 08.17.docx (28.79KB)
Ärztliche Bescheinigung für die Hospizaufnahme nach § 39 a SGB V
Aufnahmeantrag Hospiz neu 08.17.docx (28.79KB)